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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie in Brandenburg in öffentliche Straßen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Investitionen in den Straßenbau.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Maßnahmen zum Bau und Erhalt verkehrswichtiger öffentlicher Straßen bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Neubauvorhaben beträgt der Zuschuss bis zu 50 Prozent.
Bei Planung sowie Neu-, Um- oder Ausbau, die Grunderneuerung und die Erhaltung von Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr in kommunaler Baulast sowie Radverkehrskonzepten und Machbarkeitsstudien im Rahmen des Bundesprogramms „Stadt und Land“ beträgt die Höhe der Förderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent erbringen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. des Jahres, das dem gewünschten Jahr der Aufnahme in das Jahresförderprogramm vorausgeht, beim Landesbetrieb Straßenwesen ein.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Für Maßnahmen zum Bau und Erhalt verkehrswichtiger öffentlicher Straßen muss Ihr Vorhaben
Für Maßnahmen zum Bau und Erhalt von Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr muss Ihr Vorhaben
Ihr Vorhaben müssen Sie mit Fördervorhaben anderer Zuwendungsgeber im gleichen Gebiet abstimmen.
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