Informationen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen nicht über die Mittel für notwendige Investitionen oder Modernisierungen verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) bei Investitionsvorhaben, die dazu beitragen, dass Sie Ihre Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit verbessern und Dauerarbeitsplätze sichern oder neu schaffen.
Sie erhalten die Förderung für
aktivierungsfähige und betrieblich genutzte materielle Wirtschaftsgüter einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter sowieimmaterielle Wirtschaftsgüter, wenn sie als Anlagevermögen dienen sollen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 35 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 100.000.
Ihre Investitionssumme muss mindestens EUR 20.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vom 7.3.2024, 11 Uhr, bis zum 21.3.2024, 11 Uhr, ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, des Einzelhandels (auch bei zusätzlichem Online-Handel), des Dienstleistungsgewerbes und des Beherbergungs- und Gaststättengewerbes mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Bestimmte Wirtschaftsbereiche sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen in einer Betriebsstätte im Land Sachsen-Anhalt durchgeführt werden,zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen undden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere dem Bau-, Planungs-, Raumordnungs- und Umweltrecht entsprechen.in einer Betriebsstätte im Land Sachsen-Anhalt durchgeführt werden,zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen undden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere dem Bau-, Planungs-, Raumordnungs- und Umweltrecht entsprechen.Beachten Sie bitte, dass für eine Förderung mindestens eins der folgenden Kriterien erfüllt sein muss: Sie schaffen bis zum Vorhabensende mindestens einen zusätzlichen Arbeitsplatz und halten diesen mindestens bis zum Ende der Zweckbindungsfrist besetzt oderes handelt sich um eine Existenzgründung oderSie erhalten die bei Antragstellung vorhandenen Arbeitsplätze mindestens bis zum Ende der Zweckbindungsfrist, sofern für die vorhandenen Arbeitsplätze eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen eintritt oderSie Neuinvestitionen im Rahmen einer Übernahme eines bestehenden Unternehmens in Sachsen-Anhalt (Unternehmensnachfolge) tätigen oderSie Investitionen zur Kapazitäts- oder Angebotserweiterung, Umsatzausweitung, Prozessoptimierung oder Verbesserung der Angebotsqualität tätigen.Sie schaffen bis zum Vorhabensende mindestens einen zusätzlichen Arbeitsplatz und halten diesen mindestens bis zum Ende der Zweckbindungsfrist besetzt oderes handelt sich um eine Existenzgründung oderSie erhalten die bei Antragstellung vorhandenen Arbeitsplätze mindestens bis zum Ende der Zweckbindungsfrist, sofern für die vorhandenen Arbeitsplätze eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen eintritt oderSie Neuinvestitionen im Rahmen einer Übernahme eines bestehenden Unternehmens in Sachsen-Anhalt (Unternehmensnachfolge) tätigen oderSie Investitionen zur Kapazitäts- oder Angebotserweiterung, Umsatzausweitung, Prozessoptimierung oder Verbesserung der Angebotsqualität tätigen.für die vorhandenen Arbeitsplätze eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen eintritt oderSie Neuinvestitionen im Rahmen einer Übernahme eines bestehenden Unternehmens in Sachsen-Anhalt (Unternehmensnachfolge) tätigen oderSie Investitionen zur Kapazitäts- oder Angebotserweiterung, Umsatzausweitung, Prozessoptimierung oder Verbesserung der Angebotsqualität tätigen.Ist ein geschaffener oder zu erhaltender Arbeitsplatz während der Zweckbindungsfrist nicht oder nicht durchgehend besetzt, müssen Sie für diese Zeiträume ein intensives Bemühen um die Besetzung nachweisen.Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren.Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Ausgaben für
Grundstücks- und Immobilienerwerb,Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens,den Erwerb gebrauchter Wirtschaftsgüter, die älter als 3 Jahre sind oder die bereits Gegenstand einer Förderung waren, undWirtschaftsgüter, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden.