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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kulturinitiative und soziokulturelles Zentrum in Ihrer kulturellen Arbeit.
Sie bekommen die Förderung für folgende Projekte:
Wenn Sie in Ihrer Kulturinitiative oder in Ihrem soziokulturellem Zentrum in Baden-Württemberg finanzielle Unterstützung bei Ihren kulturellen und gesellschaftspolitischen Projekten benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Förderjahr maximal EUR 350.000 für eine Kulturinitiative oder ein soziokulturelles Zentrum.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31.1. des jeweiligen Förderjahres unter Verwendung der vorgesehenen Formulare in zweifacher Ausfertigung an das zuständige Regierungspräsidium und in einfacher Ausfertigung an die Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg (LAKS) e.V.
Antragsberechtigt sind Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren in privater, freier und unabhängiger Trägerschaft, die gemeinnützig tätig sind.
Bei Baumaßnahmen sind Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren in privater Trägerschaft, die gemeinnützig tätig sind, sowie Kommunen und Dritte förderfähig, die Baumaßnahmen zugunsten einer Kulturinitiative oder eines soziokulturellen Zentrums im Einvernehmen mit der Sitzkommune durchführen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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