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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Wenn Sie als Kultureinrichtung oder Künstlerin oder Künstler unterschiedlicher Sparten Kultur- oder Kunstprojekte umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als kulturelle Einrichtung, Kulturinitiative und Kulturschaffende und Kulturschaffenden bei künstlerischen und kulturellen Vorhaben.
Sie erhalten die Förderung im Rahmen folgender Programme:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschuss ist abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller und der Art Ihres Vorhabens.
Bis zu einer Höhe von EUR 10.000 erhalten Sie den Zuschuss grundsätzlich als Festbetragsfinanzierung.
Bei Projektförderungen kann eine Sachausgabenpauschale in Höhe von 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 10.000, berücksichtigt werden.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Bei Förderungen von bis zu EUR 10.000 ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn mit dem Eingang Ihres Antrags beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur genehmigt.
Antragsberechtigt sind je nach Förderprogramm Kultureinrichtungen und -initiativen sowie Kulturschaffende in Hessen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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