Informationen
Wenn Sie Vorhaben zum Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Sachsen-Anhalt umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie in Ergänzung des Bundesprogramms „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ bei der landesweiten Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten.
Sie bekommen die Förderung für fest installierte und mobile Normal- und Schnellladepunkte, vor allem
Normalladepunkte mit einer Ladeleistung von 3,7 bis 22 kW, die das Laden mit Wechselstrom (AC-Ladepunkt) oder mit Gleichstrom (DC-Ladepunkt) ermöglichen,Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mehr als 22 kW, die das Laden mit Gleichstrom (DC-Ladepunkt) ermöglichen, undAusgaben für die Beschaffung, Montage und Installation der Ladeinfrastruktur.Gefördert wird außerdem
die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an vorhandenen Standorten undder Anschluss der geförderten Ladepunkte an das Nieder- und Mittelspannungsnetz sowie die Kombination aus Netzanschluss und einem Pufferspeicher.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für Normalladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 3,7 kW bis maximal 22 kW bis zu EUR 2.500 pro Ladepunkt,für Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mehr als 22 kW und weniger als 100 kW bis zu EUR 10.000,für Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung ab 100 kW bis zu EUR 20.000,für den Netzanschluss an das Niederspannungsnetz bis zu EUR 10.000 undfür den Netzanschluss an das Mittelspannungsnetz bis zu EUR 100.000,jedoch maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Kombinationen aus Pufferspeicher und Netzanschluss werden wie der dazugehörige Netzanschluss gefördert.
Sie erhalten die Förderung im Rahmen von separaten Förderaufrufen mit festgelegten Stichtagen, die im Internet veröffentlicht werden.
Richten Sie Ihren Antrag bitte die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen sicherstellen, dass die technischen Mindestanforderungen an die geförderte Ladeinfrastruktur erfüllt sind.Sofern in den Förderaufrufen nichts Abweichendes festgelegt ist, muss die Ladeinfrastruktur über einen aktuellen offenen Standard an ein IT-Backend angebunden und remotefähig sein.Die geförderte Ladeinfrastruktur muss öffentlich zugänglich sein. Bei zeitlicher Einschränkung reduziert sich die maximale Förderhöhe um jeweils die Hälfte. Die Ladeinfrastruktur muss aber mindestens von montags bis samstags für je 12 Stunden zugänglich sein.Der für den Ladevorgang nötige Strom muss aus erneuerbaren Energien (gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)) stammen und darf nicht EEG-gefördert sein.Sie verpflichten sich als Betreiberin oder Betreiber zu einer Mindestbetriebsdauer der Ladeinfrastruktur von 6 Jahren.Sie düfen mit dem Vorhaben nicht beginnen, bevor die Bewilligung vorliegt.Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten und Antragstellerinnen und Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist.