
Förderung von Landschaftspflegeverbänden
24. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Informationen
Wenn Sie als Landschaftspflegeverband auf Grundlage eines jährlichen Arbeits- und Maßnahmenprogramms (AMP) Vorhaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Hessen unterstützt Sie als Landschaftspflegeverband (LPV) bei der Vorbereitung, Begleitung und Evaluation von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Sie erhalten die Förderung für den Betrieb Ihres LPV auf Grundlage eines jährlichen Arbeits- und Maßnahmenprogramms (AMP), das aus folgenden Modulen bestehen kann:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von den im AMP festgelegten Stunden, multipliziert mit folgender Verrechnungseinheit:
Richten Sie Ihren Antrag mit Ihrem konkreten Arbeits- und Maßnahmenprogramm (AMP) bitte an das für Sie zuständige Regierungspräsidium.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind normalerweise Landschaftspflegeverbände (LPV) im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), die als gemeinnützig anerkannt sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden Maßnahmen im Rahmen kommunaler Pflichtaufgaben einschließlich der Unterhaltung der von der unteren Naturschutzbehörde ausgewiesenen Naturschutzgebiete sowie sonstige Maßnahmen, für die eine Verpflichtung Dritter besteht.
Chatte mit der Förderung
Beta