
Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs (RL Lastenfahrrad)
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Informationen
Wenn Sie als Unternehmen, Kommune oder Verein Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs anschaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Thüringen fördert die Neuanschaffung von neuen, gewerblich und institutionell genutzten Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) mit einer Lasten-Zuladung von mindestens 40 kg. Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt für pro Lastenfahrrad EUR 500,00 und pro Lastenpedelec EUR 1.500.
Richten Sie Ihren Antrag vor dem Kauf der Räder formgebunden an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, Vereine, Kommunen und Zweckverbände mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie erhalten keine Förderung
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