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Copilot für Förderungen
26. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Wenn Sie innovative Vorhaben in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität umsetzen, die den Logistikstandort Hessen stärken und die Elektrifizierung des Verkehrs vorantreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Projekten und Maßnahmen, die dazu beitragen, die Ziele der Hessischen Innovationsstrategie in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität zu erreichen.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität für
Im Fall von Vorhaben im Bereich der Elektromobilität beträgt die Höhe des Zuschusses für
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst reichen Sie bitte eine Projektskizze ein. Für den Bereich Logistik und Mobilität richten Sie die Skizze bitte an die House of Logistics & Mobility (HOLM) GmbH, für den Bereich Elektromobilität an die HA Hessen Agentur GmbH. Wenn Ihre Skizze positiv bewertet wird, erhalten Sie unabhängig vom Förderbereich eine Aufforderung, Ihren Antrag bei der HA Hessen Agentur GmbH einzureichen.
Antragsberechtigt sind im Fall von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität
die Mitglied im House of Logistics and Mobility e.V. (HOLM), HOLM Premiumpartner oder HOLM-Cluster-Mitglied sind.
Für den Bereich Elektromobilität sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen antragsberechtigt. Es gibt keine Beschränkung auf KMU.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Im Bereich Logistik und Mobilität erhalten Sie die Förderung für Vorhaben, die auf innovative Lösungen mit konkretem Anwendungs- und Umsetzungsbezug zielen, in folgenden Handlungsfeldern und ihren Themenbereichen:
Sie müssen Ihre Maßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität grundsätzlich über die neutrale Plattform des HOLM durchführen. Als Hochschule können Sie ausnahmsweise für geförderte Maßnahmen Ihre apparative Ausstattung an einem anderen Standort nutzen.
Wenn Sie ein innovatives Vorhaben im Bereich Elektromobilität umsetzen, muss es besonders Schwerpunkte in mindestens einem der folgenden Handlungsfelder haben:
Sie müssen den Zweckbindungszeitraum für angeschaffte geförderte Gegenstände von nomalerweise 5 Jahren, mindestens aber 3 Jahren beachten.
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