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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Wenn Sie in Ihrer Kommune Vorhaben in den Bereichen Stoffstrommanagement, Abfallvermeidung oder Bodenschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes.
Sie erhalten eine Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, dessen Höhe sich nach Ihrem Vorhaben richtet. Einflussfaktoren sind
Die Mindestsumme der zuwendungsfähigen Ausgaben liegt bei EUR 12.500 und der Mindestbetrag der Förderung bei EUR 5.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse.
Landkreise, kreisfreie Städte und deren Zusammenschlüsse können als zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Zuwendung an beauftragte Dritte weitergeben, wenn diese Maßnahmenträger sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta