Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Wenn Sie als ungewollt kinderloses Paar eine künstliche Befruchtung durchführen lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Paar mit unerfülltem Kinderwunsch bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Die Landesförderung ergänzt die Förderung durch den Bund.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, den Sie nach Abrechnung mit der Krankenversicherung noch leisten müssen. Der Förderhöchstbetrag liegt bei EUR 800,00 für eine IVF- und bei EUR 900,00 für eine ICSI-Behandlung.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Antragsberechtigt sind Ehepaare und Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta