Informationen
Wenn Sie als Gemeinde in den Städtebau investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung seit dem Programmjahr 2020 im Rahmen folgender Programmbereiche:
Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten sowieWachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten.Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Vorbereitung und Abwicklung sowie für Ordnungs- und Baumaßnahmen, die Sie im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme in räumlich begrenzten Gebieten durchführen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 2/3 Ihrer förderfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 30.11. für das folgende Jahr an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Ausgaben der Gesamtmaßnahme weder von Ihrer Gemeinde selbst noch von anderen öffentlichen Aufgabenträgern getragen oder anderweitig gedeckt werden können.Sie müssen ein vom Gemeinderat beschlossenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) oder ein überörtlich oder regional integriertes Entwicklungskonzept vorlegen, falls es nicht selbst Antragsgegenstand ist,die ordnungsgemäße Geschäftsführung und die zügige Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme sicherstellen,die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten,die Gesamtfinanzierung, auch der Folgekosten, gewährleisten.ein vom Gemeinderat beschlossenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) oder ein überörtlich oder regional integriertes Entwicklungskonzept vorlegen, falls es nicht selbst Antragsgegenstand ist,die ordnungsgemäße Geschäftsführung und die zügige Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme sicherstellen,die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten,die Gesamtfinanzierung, auch der Folgekosten, gewährleisten.Die Gesamtmaßnahme muss in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen werden.