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Copilot für Förderungen
14. Mär. 2024 | Staatskanzlei Saarland
Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben den Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft vorantreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Saarland unterstützt Sie als Forschungseinrichtung, Hochschule und Unternehmen bei der Umsetzung von Vorhaben, die dem Technologietransfer in regionalwirtschaftlich besonders wichtigen Themenfeldern der „Innovationsstrategie für das Saarland“ dienen. Dazu gehören vor allem die Bereiche Informations- und Kommunikationstechnologie, Life Sciences und Materialien sowie Mechatronik/Automatisierung/Produktionstechnik mit Schwerpunkt Automotive. Die Förderung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Personal- und Gemeinkosten.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.
Ihren Antrag auf die Förderung richten Sie an die Staatskanzlei Saarland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind saarländische Universitäten, Hochschulen, außerhochschulische Forschungseinrichtungen, Technologietransfereinrichtungen und Unternehmen.
Sie sind im Projekt grundsätzlich nichtwirtschaftlich tätig.
Sie führen die Maßnahmen im Saarland durch.
Sie gewährleisten, dass Ihr Vorhaben mit der Innovationsstrategie des Saarlandes in der jeweils vorliegenden Fassung im Einklang steht.
Darüber hinaus erfüllt Ihr Projekt mindestens 2 der folgenden Kriterien:
Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
Mit der Durchführung des Projektes dürfen Sie vor Bewilligung der Mittel nicht beginnen.
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