
Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Informationen
Wenn Sie in Niedersachsen ein Frauenhaus betreiben und/oder Beratung für Frauen und Mädchen in Gewaltsituationen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt die Arbeit von Frauenhäusern für misshandelte Frauen und ihre Kinder. Gefördert werden außerdem Beratungseinrichtungen für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind, und Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS).
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bis spätestens 1.11. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts als Träger eines Frauenhauses, einer Beratungseinrichtung oder Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt (BISS) für Frauen und Mädchen in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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