
Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr (Mobilitätszentralen 2023)
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen
Wenn Sie eine Mobilitästzentrale einrichten und betreiben möchten, die rund um das Thema Mobiltät informiert und berät, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Schaffung und dem Betrieb von Mobilitätszentralen im ÖPNV für nachhaltige Mobilitätsangebote.
Sie erhalten die Förderung für Mobilitätszentralen als Anlaufstellen für alle Fragen rund um die Mobilität, die vor allem folgende Aufgaben übernehmen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt
der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit von normalerweise 36 Monaten. Der Zuschuss kann aus Landesmitteln um bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 200.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind niedersächsische Aufgabenträger im Sinne des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) sowie unbeschadet von dieser Aufgabenträgerschaft Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden, die eine Mobilitätszentrale in Niedersachsen oder ein in Niedersachsen wirkendes Mobilitätsmanagement betreiben.
Die Einrichtung einer gemeinsamen Mobilitäszentrale ist möglich.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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