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Copilot für Förderungen
28. Jun. 2024 | Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Richten Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstückes sind oder nachweisen, dass der Erwerb eines Grundstückes oder Erbbaurechts gesichert ist, sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von im Land Sachsen-Anhalt gelegenem Wohnraum für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie Wohnraum für Studierende und Auszubildende schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende.
Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen für neue Wohnheimplätze durch Neubau, Umbau oder Erweiterung, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von Wohnheimplätzen innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb) und Modernisierung von Wohnheimplätzen einschließlich Gemeinschaftsräumen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
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