Informationen
der Arbeiter-Samariterbund,Wenn Sie als öffentlicher oder privater Träger im Katastrophenschutz Maßnahmen ergreifen, die Ihre Handlungsfähigkeit zur Abwehr von Gefahren erhalten oder fortentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Maßnahmen des Katastrophenschutzes, um dessen Handlungsfähigkeit zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu erhalten und fortzuentwickeln.
Sie bekommen die Förderung für
Maßnahmen zur Ausbildung der Führungskräfte,Maßnahmen zur Ausbildung der Helferinnen und Helfer der Einheiten/Einrichtungen am Standort und Übungen,Unterhaltung der Katastrophenschutzfahrzeuge (Wartung, Betrieb und Instandsetzung),investive Maßnahmen der Kreise und der kreisfreien Städte zur Komplettierung und zum Ersatz der standardisierten friedensmäßigen Ausstattung der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie für die fachspezifische Ausrüstung der Einheiten des Katastrophenschutzes zur Bekämpfung aller Gefahren und Störungen,Maßnahmen zur Förderung von Hilfeleistungsorganisationen auf Landesebene für ihre Mitwirkung im Katastrophenschutz.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für die
Ausbildung der Helferinnen und Helfer und für Übungen bis zu 50 Prozent,Ausbildung der Führungskräfte bis zu 100 Prozent,Unterhaltung der Katastrophenschutzfahrzeuge bis zu 50 Prozent,investiven Maßnahmen der Kreise und kreisfreien Städte 50 bis 90 Prozent, im Einzelfall bis zu 100 Prozent der anfallenden Gesamtausgaben.Für Maßnahmen zur Förderung der Hilfeleistungsorganisationen wird auf Landesebene im Rahmen der institutionellen Förderung ein Festbetrag gewährt nach einem Verteilungsschlüssel, der einen Sockelbetrag sowie einen Betrag für jeden im Katastrophenschutzdienst tätigen Helfer und jede im Katastrophenschutzdienst tätige Einheit der privaten Hilfeleistungsorganisationen berücksichtigt.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Referat IV 33 (Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz).
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Antragsfristen je nach Vorhaben:
Anträge für Ausbildungsmaßnahmen und investive Maßnahmen der Kreise und der kreisfreien Städte sind jeweils bis zum 30.6. des laufenden Jahres zu stellen.Anträge für Maßnahmen zur Förderung von Hilfeleistungsorganisationen sind bis zum 28.2. des laufenden Jahres zu stellen.rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentliche Trägerinnen des Katastrophenschutzes:
Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein unddie Gemeinde Helgolandsowie Landesverbände der Hilfeleistungsorganisationen als private Trägerinnen und Träger des Katastrophenschutzes:
das Deutsche Rote Kreuz,die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft,die Johanniter Unfall-Hilfe,der Malteser Hilfsdienst.Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und Übungen müssen Sie sicherstellen, dass die geltenden Ausbildungsvorschriften und genehmigten Ausbildungspläne eingehalten werden.Wenn Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt investive Maßnahmen durchführen, müssen Sie Ihr Beschaffungsvorhaben vor Auftragsvergabe mit der Bewilligungsstelle abstimmen,Ihre Beschaffungen dem landesweiten Ausstattungskonzept und der jeweiligen aktuellen Schwerpunktbildung der Bewilligungsstelle entsprechen.Sie Ihr Beschaffungsvorhaben vor Auftragsvergabe mit der Bewilligungsstelle abstimmen,Ihre Beschaffungen dem landesweiten Ausstattungskonzept und der jeweiligen aktuellen Schwerpunktbildung der Bewilligungsstelle entsprechen.Für Maßnahmen zur Förderung von Hilfeleistungsorganisationen gilt: Die Mitwirkung der Hilfeleistungsorganisation ist allgemein anerkannt.Die Hilfsorganisation stellt wenigstens 50 Einsatzkräfte oder mindestens 3 Einheiten im Katastrophenschutzdienst in Schleswig-Holstein bereit.Ihre Hilfszüge beteiligen sich regelmäßig an Übungen des schleswig-holsteinischen Katastrophenschutzes.Die Mitwirkung der Hilfeleistungsorganisation ist allgemein anerkannt.Die Hilfsorganisation stellt wenigstens 50 Einsatzkräfte oder mindestens 3 Einheiten im Katastrophenschutzdienst in Schleswig-Holstein bereit.Ihre Hilfszüge beteiligen sich regelmäßig an Übungen des schleswig-holsteinischen Katastrophenschutzes.