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Förderung

FM

Förderung von Maßnahmen zur Traumapädagogik in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege, Familienzentren und für Fachberaterinnen und Fachberater im System der Kindertageseinrichtungen

16. Mär. 6662 | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Bildungseinrichtung +3

Zuschuss

Schleswig-Holstein

nicht spezifiziert

Informationen

Wenn Sie Beratungen und Qualifizierungen zum Thema „Trauma und Hochbelastung“ für Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und in Familienzentren anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Kontext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Beratung und Qualifizierung zum Thema „Trauma und Hochbelastung“ für

  • pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege, Familienzentren sowie
  • pädagogische Fachberaterinnen und Fachberater im System der Kindertageseinrichtungen.
  • Sie bekommen die Förderung für Personal- und Sachausgaben für Fort- und Weiterbildung, Beratung, In-House-Seminare und Supervision.

    Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

    Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung ein.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind

  • Verbände der freien Wohlfahrtspflege,
  • Vereine,
  • Bildungsinstitute und Bildungseinrichtungen
  • mit Sitz und Tätigkeitsfeld in Schleswig-Holstein.

    Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Personal, das die Maßnahmen zur Traumapädagogik vor Ort durchführt, muss über einschlägige Berufserfahrungen verfügen. Dazu gehören beispielsweise Kinderschutzfachkräfte und/oderTraumapädagogik und/oderFachberatung zu Kinderschutzthemen und/oderTraumafachberatung.
  • Kinderschutzfachkräfte und/oder
  • Traumapädagogik und/oder
  • Fachberatung zu Kinderschutzthemen und/oder
  • Traumafachberatung.
  • Sie müssen über eine Anbindung zu Fachstrukturen der einzelnen Träger in den Regionen Schleswig-Holsteins sowie zum Thema Trauma verfügen.
  • Sie müssen Erfahrungen in der psychosozialen Beratung sowie Durchführung von Fortbildungen und Supervisionen vorweisen.
  • Chatte mit der Förderung

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