
Förderung von Maßnahmen zur Traumapädagogik in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege, Familienzentren und für Fachberaterinnen und Fachberater im System der Kindertageseinrichtungen
16. Mär. 6662 | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Informationen
Wenn Sie Beratungen und Qualifizierungen zum Thema „Trauma und Hochbelastung“ für Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und in Familienzentren anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Beratung und Qualifizierung zum Thema „Trauma und Hochbelastung“ für
Sie bekommen die Förderung für Personal- und Sachausgaben für Fort- und Weiterbildung, Beratung, In-House-Seminare und Supervision.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
mit Sitz und Tätigkeitsfeld in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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