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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Wenn Sie öffentliche Abwasseranlagen auf- oder umrüsten möchten, um die Umweltverschmutzung zu verringern und die biologische Vielfalt in niedersächsischen Gewässern zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionsvorhaben zur Reduzierung von anthropogenen Spurenstoffen in Gewässern.
Sie erhalten die Förderung für die Aus- oder Umrüstung von öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen zur Entfernung von anthropogenen Spurenstoffen (beispielsweise Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Bioziden, Industrie- und Haushaltschemikalien, Arzneimitteln und Röntgenkontrastmitteln sowie Körperpflegeprodukten und Waschmitteln) mit weitergehenden Reinigungsverfahren oder deren Kombination, zum Beispiel Oxidationsverfahren, Aktivkohlefiltration oder Membrantechnologien oder andere innovative beziehungsweise fortschrittliche Technologien mit gleichartiger Reinigungsleistung.
Außerdem werden vorgeschaltete Maßnahmen zur Optimierung des von Ihnen gewählten Verfahrensablaufes gefördert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme über das Kundenportal bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein. Beachten Sie bitte die im Internet veröffentlichten Stichtage für Ihre Antragstellung.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, in bestimmten Fällen auch juristische Personen des Privatrechts, deren Abwasserbehandlungsanlagen in Niedersachsen liegen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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