
Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten
01. Jan. 2023 | Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Informationen
Wenn Sie Projekte und Schulungen zur Integration von Zugewanderten umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Sie als Verein, Verband, Vertriebeneneinrichtung, Kirche, anerkannten Träger der politischen Bildung, Migrantinnen- oder Migrantenselbstorganisation, Kommune oder Einrichtung.
Gefördert werden
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben ab.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Es werden jährliche Ausschreibungen veröffentlich. Die Fördermittel werden dann in dem sogenannten Interessenbekundungsverfahren (IBV) vergeben. In dem 1. Schritt richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens Ihre Interessenbekundung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Termine und Fristen werden in den jeweiligen Ausschreibungen veröffentlicht.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden
Chatte mit der Förderung
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