Matching-

Copilot für Förderungen
14. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Wenn Sie Vorhaben zur überbetrieblichen Zusammenarbeit in der Landwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als regionale oder überregionale Organisation der überbetrieblichen Maschinenverwendung bei koordinierenden Maßnahmen in der Landwirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für
Außerdem erhalten Sie eine Förderung für investive Maßnahmen, die der technischen Vorsorge für betriebliche Notfallmaßnahmen dienen, um bei einer Notlage mit Ausfall der Energieversorgung vor allem tierhaltende oder lebensmittelproduzierende Betriebe in die Lage zu versetzen, den Tierschutz, die Tiergesundheit sowie die Aufrechterhaltung der Produktion weiterhin gewährleisten zu können.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 10.000 pro Jahr für regionale Organisationen und bis zu EUR 12.000 pro Jahr für überregionale Organisationen.
Für Investitionen in die technische Vorsorge für betriebliche Notfallmaßnahmen können Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, pro Ausrüstungsgegenstand beziehungsweise technischer Anlage jedoch maximal EUR 15.000, bekommen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. eines Jahres an den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH). Anträge auf Förderung von Investitionsvorhaben können Sie jederzeit einreichen.
Antragsberechtigt sind regionale Vereinigungen und überregionale Dachorganisationen, die der Koordination, Information und Förderung von Trägerschaften der überbetrieblichen Maschinenhaltung in grundsätzlichen, organisatorischen und technischen Fragen dienen und die eine hauptamtliche Geschäftsstelle unterhalten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta