Matching-
Copilot für Förderungen
14. Mär. 2024 | Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Wenn Sie Projekte zur Bildungs-, Informations- oder Öffentlichkeitsarbeit in der Entwicklungspolitik planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin unterstützt Sie als Verband oder Verein in der Entwicklungshilfe bei entwicklungspolitischen Vorhaben.
Sie erhalten die Förderung für Projekte der Bildungs-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Sie müssen sich Ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend mit mindestens 10 Prozent an der Finanzierung beteiligen. Hat Ihr Projekt ein Finanzvolumen von über EUR 30.000, müssen Sie sich um eine Finanzierungsbeteiligung von Dritten wie etwa dem Bund oder der EU bemühen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu den bekanntgegebenen Terminen bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken.
Antragsberechtigt sind in Berlin ansässige, im Vereinsregister eingetragene gemeinnützige Vereine sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Auch wenn Ihr Verein oder Ihre Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft außerhalb Berlins ansässig ist, können Sie gefördert werden, wenn das Land Berlin Interesse an der Durchführung der Projekte hat.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta