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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie Vorhaben zur Pflege von naturnahen und historischen Kulturlandschaften planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Maßnahmen, durch die Kulturlandschaften erhalten und entwickelt werden, dazu gehören auch denkmalgeschützte Garten- und Parkanlagen sowie Freiflächen.
Die Förderung erhalten Sie vor allem für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000. Für die Herstellung von Druckerzeugnissen und sonstigem Informationsmaterial sowie für die Durchführung von Fachveranstaltungen zur Information der Öffentlichkeit und die Präsentation auf Messen und Ausstellungen beträgt die Bagatellgrenze EUR 500,00.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Landesforst Mecklenburg-Vorpommern.
Antragsberechtigt sind Landschaftspflegeverbände im Sinne des § 3 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes mit Sitz und Wirkungsbereich in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta