Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt normalerweise in Brandenburg und Berlin.
Wenn Sie Bildungsmaßnahmen zu schulischen übergreifenden Themen wie Politik, Prävention und Extremismus durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg fördert Ihre Projekte zu schulischen übergreifenden Themen wie demokratische und politische Bildung, Gewaltprävention an Schulen sowie Vorbeugung und Bekämpfung von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
Sie erhalten die Förderung für ein- und mehrtägige schulische und außerschulische Vorhaben.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 800,00 je Tag und Lerngruppe oder Klasse. Für mehrtägige Veranstaltungen im Bereich der kulturellen Bildung erhalten Sie zusätzlich EUR 30,00 je Tag und Schülerin sowie Schüler für Verpflegung und Unterkunft.
Ist der Einsatz von zusätzlichen Referentinnen oder Referenten zwingend notwendig, erhalten Sie einen Zuschlag von 75 Prozent auf den Fördersatz.
Für begleitende Maßnahmen erhalten Sie bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme formgebunden an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.
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