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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie ein zukunftsweisendes Projekt im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken mit grenzüberscheitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als örtliche Akteurinnen und Akteure bei der Umsetzung von innovativen Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum.
Sie bekommen die Förderung für die Konzeptionierung, Planung und Durchführung von zukunftsweisenden fachübergreifenden Projekten im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 4 Jahren.
Die Höhe der Förderung beträgt bei erstmaliger Förderung bis zu 70 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Dieser Basisfördersatz kann sich
Bei einer 2. beziehungsweise 3. Projektförderung mindert sich der Fördersatz stufenweise, soweit keine finanzielle Beteiligung Tschechiens oder ein interkommunales Projekt vorliegt.
Bevor Sie einen Antrag stellen, nehmen Sie bitte mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Referat 52, Kontakt auf.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Förderbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung und beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ein.
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken sowie andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta