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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Wenn Sie als gemeinnützige Sportorganisation Sportprojekte außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als gemeinnützige Sportorganisation bei der Durchführung von Sportprojekten.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs, insbesondere für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Ihren Antrag richten Sie bitte bis spätestens 30.9. für das folgende Bewilligungsjahr an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Bis zum 31.8. des Vorjahres müssen Sie Ihre Antragsunterlagen beim Landessportbund Sachsen-Anhalt einreichen, der sein Votum an das Landesverwaltungsamt weiterleitet.
Antragsberechtigt sind rechtsfähige und als gemeinnützig anerkannte Sportorganisationen gemäß § 3 des Sportfördergesetzes.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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