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Förderung

FM

Förderung von Projekten im sportlichen Bereich

16. Mär. 2024 | Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Verband +2

Zuschuss

Sachsen-Anhalt

1 Jahr

Informationen

Wenn Sie als gemeinnützige Sportorganisation Sportprojekte außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als gemeinnützige Sportorganisation bei der Durchführung von Sportprojekten.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs, insbesondere für

  • Projekte zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kinder- und Jugendsport,
  • Projekte zur Verbesserung des Angebotes im Breiten- und Leistungssport sowie im Gesundheits-, Behinderten- und Rehabilitationssport,
  • Projekte zur Förderung von Mädchen und Frauen im Sport,
  • zielgruppenspezifische Angebote, insbesondere zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie im Bereich der Gewalt- und Drogenprävention und
  • besondere Sportveranstaltungen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

    Ihren Antrag richten Sie bitte bis spätestens 30.9. für das folgende Bewilligungsjahr an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Bis zum 31.8. des Vorjahres müssen Sie Ihre Antragsunterlagen beim Landessportbund Sachsen-Anhalt einreichen, der sein Votum an das Landesverwaltungsamt weiterleitet.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind rechtsfähige und als gemeinnützig anerkannte Sportorganisationen gemäß § 3 des Sportfördergesetzes.

    Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen – ausgenommen die beantragten Mittel.
  • Sie sollen mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus Eigenmitteln erbringen.
  • Die beantragten Mittel müssen Sie für projektgebundene Personal- oder Sachausgaben einsetzen. Dazu gehören beispielsweise Ausgaben für Geschäftsbedarf und Arbeitsmaterialien,Schieds- und Startgebühren,behördliche Genehmigungen für Wettkämpfe,Pokale, Urkunden und Medaillen oderHonorare, zum Beispiel für Referentinnen und Referenten, und Reisekosten.
  • Geschäftsbedarf und Arbeitsmaterialien,
  • Schieds- und Startgebühren,
  • behördliche Genehmigungen für Wettkämpfe,
  • Pokale, Urkunden und Medaillen oder
  • Honorare, zum Beispiel für Referentinnen und Referenten, und Reisekosten.
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