Informationen
Wenn Sie die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen voranbringen wollen oder innovative digitale Produkte entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Funds – JTF) bei innovativen Digitalisierungsprozessen in Ihrem Unternehmen, bei der Entwicklung und Produktion von digital-kreativen Anwendungen, Produkten und Services sowie der Entwicklung von innovativen Produkten und Dienstleistungen in Netzwerken.
Sie können eine Förderung in folgenden 3 Schwerpunkten erhalten:
Digital Innovation: investive Digitalisierungsvorhaben in kleinen und mittleren Unternehmen in einer oder mehreren ihrer Betriebsstätten in Sachsen-Anhalt, insbesondere die Digitalisierung unternehmensinterner Abläufe und Services, auf Außenwirkung bezogene digitale Vorgänge, Marketing- und Vertriebsstrategien sowie die Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit,Digital Creativity: Entwicklung und Produktion von innovativen (audiovisuellen oder visuellen) digitalen Anwendungen, Produkten und Services, insbesondere mit interaktiven Inhalten, wie zum Beispiel Games, Apps, crossmediale Projekte, Websites, Softwareanwendungen, visuelle Effekte und virtuelle Realität, einschließlich deren Inbetriebnahme und Vermarktung,Cross Innovation: Vorhaben zur Entwicklung und Vermarktung innovativer Produkte und Dienstleistungen mit digitalen Komponenten durch Unternehmensnetzwerke, die das Potenzial von IKT- und Kreativunternehmen nutzen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
im Bereich „Digital Innovation“ bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 70.000 des Gesamtfinanzierungsvolumens des Digitalisierungsvorhabens bei einer Laufzeit von normalerweise 12 Monaten; werden für das Vorhaben Beraterinnen oder Berater in Anspruch genommen, ist deren zuwendungsfähiger Anteil auf höchstens EUR 6.000 begrenzt,im Bereich „Digital Creativity“ bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für die Projektentwicklung jedoch höchstens EUR 10.000 und für die Produktion höchstens EUR 120.000 (höchstens EUR 10.000 für den Vertrieb) bei einer Laufzeit von normalerweise 2 Jahren,im Bereich „Cross Innovation“ bis zu 85 Prozent der projektbezogenen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 60.000 bei Projekten mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten und höchstens EUR 170.000 bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten bis zu 36 Monaten; werden für das Vorhaben Leistungen Dritter für das Projektmanagement in Anspruch genommen, ist deren zuwendungsfähiger Anteil auf höchstens 15 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben begrenzt.Die Bagatellgrenzen liegen bei EUR 3.000 im Bereich „Digital Innovation“, bei EUR 25.000 im Bereich „Digital Creativity“ und bei EUR 30.000 im Bereich „Cross Innovation“.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Sie erhalten die Förderung im Rahmen von Wettbewerbsaufrufen, im Förderbereich „Cross Innovation“ ist das Wettbewerbsverfahren mehrstufig.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Antragstellerin oder Antragsteller im Förderbereich „Cross Innovation“ ist eine am Netzwerk beteiligte Selbstständige oder ein am Netzwerk beteilgter Selbstständiger oder ein beteiligtes kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Planen Sie produktive Investitionen, müssen Sie plausibel erklären, dass Sie die Betriebs- und Instandhaltungskosten während des Zweckbindungszeitraumes abdecken.Ein Netzwerk im Förderbereich „Cross Innovation“ soll normalerweise 5 Unternehmen nicht unterschreiten, es muss mindestens zur Hälfte aus kleinen und mittleren Unternehmen der Kreativwirtschaft oder des kreativen Handwerks bestehen.Sie müssen Ihr Projekt jeweils bezogen auf einen konkreten Förderschwerpunkt beantragen, eine Kombination von Förderschwerpunkten innerhalb der Projekte ist nicht zugelassen.Die Gesamtkosten Ihres Projekts dürfen nicht mehr als EUR 200.000 betragen.Von der Förderung ausgeschlossen ist unter anderem der Kauf von Hard- und Software.