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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt
Wenn Sie Projekte planen, die das Umweltbewusstsein fördern und zur Umweltbildung beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Durchführung von Projekten und Maßnahmen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung oder zur Umweltbildung.
Sie erhalten eine Förderung für Projekte einschließlich Modellversuche und Pilotprojekte, die
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise maximal 85 Prozent, bei Projekten mit Modellcharakter und Pilotprojekten bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihr Zuschuss muss mindestens EUR 8.000 und darf maximal EUR 100.000 pro Antrag und Kalenderjahr betragen.
Ihren Antrag richten Sie bitte 3 Monate vor Beginn Ihres Vorhabens, grundsätzlich jedoch bis zum 30.9. des Vorjahres, an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht unmittelbar zur Landesverwaltung gehören, und rechtsfähige Einrichtungen des privaten Rechts, die gemeinnützige Zwecke verfolgen und ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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