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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Wenn Sie Projekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachen unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen und deren Rechte sensibilisieren und die Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen und die aktive Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.
Sie erhalten die Förderung für Projekte
Außerdem erhalten Sie eine Förderung für die Erarbeitung von Aktionsplänen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und die Durchführung von Inklusionskonferenzen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent. Als Kommune mit Antrag auf Bedarfszuweisung erhalten Sie bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, dabei gilt ein Mindestbetrag von EUR 5.000 und ein Höchstbetrag von EUR 50.000.
Für gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts beträgt der Mindestbetrag EUR 2.500.
Anträge richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts sowie Kommunen in Niedersachsen mit Ausnahme von Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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