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Copilot für Förderungen
16. Aug. 2023 | Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Wenn Sie Projekte zur Stärkung des jüdischen Lebens umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Durchführung von Projekten, die der Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt dienen.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für natürliche Personen sowie juristische Personen des Privatrechts normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zu 80 Prozent.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
Landesbehörden und Landesbetriebe werden nicht gefördert.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Vorhaben, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, werden nicht gefördert.
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