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Copilot für Förderungen
14. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Wenn Sie als anerkannter Betreuungsverein Querschnittsaufgaben übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt anerkannte Betreuungsvereine, die Querschnittsaufgaben durchführen.
Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachkosten vor allem für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Grundförderung beträgt pro Kalenderjahr bis zu EUR 15.000.
Darüber hinaus kann pro Kalenderjahr für jede durch den Betreuungsverein normalerweise außerhalb des familiären Umfeldes neu geworbene ehrenamtliche Betreuerin beziehungsweise jeden ehrenamtlichen Betreuer eine Förderung von bis zu EUR 350,00, maximal jedoch EUR 3.500 gewährt werden.
Für über die geforderte Mindestanzahl von 20 hinausgehende Betreuungen, Vorsorgebevollmächtigungen und potenziellen Vorsorgebevollmächtigungen erhalten Sie eine Fallpauschale von EUR 100,00, insgesamt jedoch höchstens EUR 1.000 pro Kalenderjahr.
Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich und jeweils bis zum 30.9. für das folgende Jahr an den Kommunalen Sozialverband Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Sie als anerkannter Betreuungsverein mit Sitz im Freistaat Sachsen. Bei besonderem regionalem Bedarf sind zusätzlich auch Zweigstellen von geförderten Betreuungsvereinen im Freistaat Sachsen antragsberechtigt.
Sie müssen mindestens 1 Fachkraft mit geeigneten Qualifikationen beschäftigen. Der Arbeitskraftanteil der für die Querschnittsaufgaben eingesetzten Fachkräfte muss mindestens 35 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft (14 Wochenstunden) entsprechen.
Sie müssen regelmäßige Öffnungszeiten mit Angeboten zu den Querschnittsaufgaben im Umfang von mindestens 10 Stunden pro Woche gewährleisten.
Die örtlichen Betreuungsbehörden müssen eine zusätzliche Förderung in Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen (bis zu EUR 1.950).
Sie müssen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Betreuungsvereins die erforderliche Fort- und Weiterbildung ermöglichen und für eine angemessene Haftpflichtversicherung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen.
Sie müssen 20 ehrenamtliche Betreuungen, Vorsorgebevollmächtigungen oder außerhalb von Veranstaltungen potenzielle Vorsorgebevollmächtigungen begleiten oder beraten.
Beta