Informationen
Wenn Sie das Radverkehrssystem in Ihrer Kommune ausbauen und verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Bundes aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ bei Investitionen in die kommunale Radverkehrsinfrastruktur. Sie erhalten die Förderung vorzugsweise für interkommunale Maßnahmen und hier besonders für Stadt-Umland-Verbindungen einschließlich Maßnahmen zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze.
Sie bekommen die Förderung für
den Neu, Um- und Ausbau von straßenbegleitenden, vom Kfz-Verkehr möglichst getrennten Radwegen sowie Radfahrstreifen, eigenständigen Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken oder -unterführungen, von Knotenpunkten, die eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, und den Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien,den Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder,betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr,die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte, wenn dadurch mindestens eine investive Maßnahme umgesetzt und gefördert wird, sowieim Rahmen der vom Bund anteilig für den Fußverkehr maximal vorgesehenen Finanzmittel begleitende Fußverkehrsmaßnahmen bei gemeinsam geplanten und gebauten Rad- und Fußverkehrsmaßnahmen normalerweise mit baulicher Trennung, wenn die Kosten für den Fußverkehr weniger als 50 Prozent der Kosten der Gesamtmaßnahme betragen und die Maßnahmen in einem inhaltlichen Verbund stehen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.Als finanzschwache Kommunen können Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.Sie erhalten maximal EUR 10 Millionen.Der Zuschuss muss mindestens EUR 10.000 betragen.Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Sobald Sie die Bestätigung erhalten haben, dass Ihr Antrag eingegangen ist, können Sie mit dem Vorhaben beginnen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihre Investition muss die Attraktivität und Sicherheit der Radinfrastruktur erhöhen.Die Investition muss einen Beitrag zur Schaffung durchgängiger Netze leisten und Sie müssen sie mindestens entsprechend den bundesweit anerkannten technischen Regelwerken planen und umsetzen (begründete Ausnahmen sind für kurze Streckenabschnitte möglich).Sie müssen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten.Ihr Vorhaben muss eine eigene Verkehrsbedeutung besonders für Berufs- oder Alltagsverkehre haben und insgesamt eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenziales vom Kfz auf das Fahrrad aufweisen.Sie müssen die Investition im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes oder Radnetzes planen und umsetzen und die Investition darf nicht ausschließlich touristischen Verkehren dienen.Sie müssen sicherstellen, dass die Infrastruktur dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig – einschließlich Winterdienst – durch die Träger der Straßenbaulast betrieben und unterhalten werden kann und immer öffentlich zugänglich ist.Wenn Sie mehr als EUR 100.000 investieren, müssen Sie Sicherheitsaudits inklusive Stellungnahmen vorlegen.Nicht gefördert werden
Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen,Radschnellwege im Sinne der Verwaltungsvereinbarung „Radschnellwege 2017 bis 2030“,als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer,Eigenleistungen,Finanzierungskosten sowieVerwaltungsausgaben.