
Förderung von Regionalmanagements der Zukunftsregionen in Niedersachsen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Informationen
Wenn Sie als Kommune oder Kreis kreisübergreifend in einer anerkannten „Zukunftsregion“ zusammenarbeiten und ein Regionalmanagement errichten oder bereits betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune oder Kreis mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Errichtung von Regionalmanagements sowie der Erweiterung und dem Betrieb bestehender Regionalmanagements einer anerkannten „Zukunftsregion“, an der Sie beteiligt sind.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt als Erstempfängerinnen und Erstempfänger sind Leadpartnerinnen und -partner (das sind die federführenden Kommunen oder federführenden Kreise) der „Zukunftsregionen“, die einen rechtskräftigen Anerkennungsbescheid von der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ für die Förderperiode 2021 bis 2027 erhalten haben.
Sie können die Fördermittel an Letztempfängerinnen oder Letztempfänger (Organisationen mit kommunaler Beteiligung, die Regionalentwicklung zum Ziel haben, oder Organisationen, die von den Gebietskörperschaften mit der Wirtschaftsförderung betraut sind) weiterleiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Chatte mit der Förderung
Beta