Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Schulsozialarbeit zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie beim Ausbau und der qualitativen Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent, abweichend für je 1,0 Vollzeitäquivalente an Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Als Oberschule in öffentlicher Trägerschaft erhalten Sie eine Förderung von mindestens 1,0 Vollzeitäquivalenten. Jeder Schulstandort erhält eine Förderung bis zu 2 Vollzeitäquivalente und grundsätzlich mindestens 0,75 Vollzeitäquivalenten.
Für Sachausgaben und Verwaltungskosten erhalten Sie eine Pauschale von bis zu EUR 7.000 je 1,0 Vollzeitäquivalent.
Als Landkreis und kreisfreie Stadt stellen Sie Ihren Antrag spätestens bis zum 31.10. für das Folgejahr beim Kommunalen Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz.
Antragsberechtigt als Erstempfänger sind
als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Sie leiten die Fördermittel an die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe als Letztempfänger weiter.
Wenn der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Leistung selbst erbringt, sind Erstempfänger und Letztempfänger gleichgestellt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta