Informationen
Wenn Sie die Bewohnerinnen und Bewohner sozialer Brennpunkte in Niedersachsen mit Projekten zur Selbsthilfe unterstützen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verein bei der Stärkung der Selbsthilfe von Menschen in sozialen Brennpunkten.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit, die den sozialen Schwierigkeiten in sozialen Brennpunkten entgegenwirken.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu EUR 10.000 für einmalige Sachausgaben pro Maßnahme. Juristische Personen des öffentlichen Rechts erhalten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben. Als Verband, Verein oder Selbsthilfegruppe erhalten Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Personalausgaben.
Als Erstempfängerin, also als Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V., reichen Sie die Anträge der Letztempfängerinnen und Letztempfänger gebündelt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Landessozialamt, ein. Ihre Folgeanträge stellen Sie bitte bis zum 30.11. eines Jahres vor Beginn des Bewilligungszeitraums.
Als Letztempfängerin und Letztempfänger reichen Sie Ihren Antrag bei der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. (LAG SB) als Erstempfängerin
Letztempfängerinnen und Letztempfänger sind
juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Niedersachsen,Verbände, Vereine, Selbsthilfegruppen und ähnliche Vereinigungen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, die sich aus (Mitglieds-)Beiträgen, Spenden und ähnlichen Zahlungen finanzieren und deren Wirken auf den in dieser Richtlinie angestrebten Förderzweck ausgerichtet ist,mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihre Maßnahme muss sich vor allem an folgende Zielgruppen wenden: Kinder und Jugendliche,Alleinerziehende,arbeitslose Frauen und Männer,Menschen mit Zuwanderungsgeschichte,Leistungsberechtigte im Sinne des SGB II und des SGB XII,sonstige einkommensschwache Bevölkerungskreise.Kinder und Jugendliche,Alleinerziehende,arbeitslose Frauen und Männer,Menschen mit Zuwanderungsgeschichte,Leistungsberechtigte im Sinne des SGB II und des SGB XII,sonstige einkommensschwache Bevölkerungskreise.Sie müssen die Chancengleichheit von Frauen und Männern durch Ihr Vorhaben unterstützen.Mit Ihrer Maßnahme müssen Sie unter anderem dazu beitragen, drohende Notlagen durch präventive Angebote abzuwenden,den nachbarschaftlichen und familiären Zusammenhalt durch den Aufbau von Netzwerken zu fördern,über Hilfeangebote zu informieren, Hilfen selbst zu entwickeln und sie zu koordinieren,die Mitwirkung von Bewohnerinnen und Bewohnern in ehrenamtlichen und freiwilligen Diensten zu fördern und für diese Tätigkeit zu qualifizieren und weiterzubilden,die Begegnung verschiedener Kulturen und Religionen und das friedliche Miteinander im Wohngebiet zu fördern.drohende Notlagen durch präventive Angebote abzuwenden,den nachbarschaftlichen und familiären Zusammenhalt durch den Aufbau von Netzwerken zu fördern,über Hilfeangebote zu informieren, Hilfen selbst zu entwickeln und sie zu koordinieren,die Mitwirkung von Bewohnerinnen und Bewohnern in ehrenamtlichen und freiwilligen Diensten zu fördern und für diese Tätigkeit zu qualifizieren und weiterzubilden,die Begegnung verschiedener Kulturen und Religionen und das friedliche Miteinander im Wohngebiet zu fördern.Als Letztempfängerin oder Letztempfänger und Maßnahmenträger müssen Sie sich verpflichten, die Projektberatung durch die LAG SB wahrzunehmen,an von der LAG SB organisierten landesweiten Veranstaltungen teilzunehmen,sicherzustellen, dass mindestens ein Vertreter oder eine Vertreterin am Wissens- und Erfahrungsaustausch der geförderten Projekte teilnimmt sowieden Dokumentationsanforderungen der LAG SB nachzukommen.die Projektberatung durch die LAG SB wahrzunehmen,an von der LAG SB organisierten landesweiten Veranstaltungen teilzunehmen,sicherzustellen, dass mindestens ein Vertreter oder eine Vertreterin am Wissens- und Erfahrungsaustausch der geförderten Projekte teilnimmt sowieden Dokumentationsanforderungen der LAG SB nachzukommen.