Matching-
Copilot für Förderungen
16. Okt. 2005 | Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Akademien, Einrichtungen und Vorhaben innerhalb des bundesweiten Leistungssportfördersystems können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Sie bei Projekten und Maßnahmen, die einer erfolgreichen Vertretung der Bundesrepublik an internationalen Sportwettbewerben, insbesondere den Olympischen und Paralympischen Spielen, dienen.
Gefördert werden Sportakademien, sonstige zentrale Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen im bundesweiten Leistungssportfördersystem, insbesondere
sowie Maßnahmen und Projekte zum Zweck der internationalen sportpolitischen Zusammenarbeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme ab.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Bundesverwaltungsamt (BVA) an das BMI.
Die Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Träger von Akademien, sonstigen Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Sports sowie die Bundessportfachverbände.
Die betreffende Sportart
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