Informationen
Wenn Sie Beratungsangebote für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbauunternehmen zum Trinkwasserschutz oder zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen unterstützen Sie gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Durchführung von Informations- und Beratungsleistungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder des Produktionsgartenbaus. Inhalte der Beratungen sind der Trinkwasserschutz sowie der guten Zustand oder das Potenzial von Grundwasser- und Oberflächenwasserkörpern nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
Sie erhalten die Förderung vor allem für
die Beratung der Land- und Forstwirtschaft sowie des Produktionsgartenbaus,die Erstellung erforderlicher Beratungsgrundlagen wie Planungen und Konzepte,die Untersuchung von Böden, Pflanzen und Gewässern, soweit dies als Voraussetzung und Begleitung von Beratung erforderlich ist,Informationsleistungen im Gewässerschutz und Qualifizierungsleistungen für Bewirtschafter von Grundstücken und für Multiplikatoren,unterstützende Öffentlichkeitsarbeit für Zwecke der Gewässerschutzberatung sowieModell- und Pilotprojekte zur Entwicklung, Demonstration und Erfolgsbewertung gewässerschonender Landbewirtschaftungssysteme oder Maßnahmen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wenn Sie Informations- und Beratungsleistungen in Trinkwassergewinnungsgebieten durchführen, müssen Ihre voraussichtlichen Ausgaben jährlich mindestens EUR 20.000 betragen.
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Standort Oldenburg.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung und deren Zusammenschlüsse sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen zuständig sind.
Die Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben müssen Sie in Trinkwassergewinnungsgebieten oder in Gebieten der jeweiligen Zielkulissen nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen oder in der Freien Hansestadt Bremen durchführen.In Trinkwassergewinnungsgebieten muss sich Ihr Vorhaben in ein Schutzkonzept einfügen.Bei Vorhaben in Trinkwassergewinnungsgebieten müssen Sie für das hierdurch geschützte Trinkwasser die Trinkwassergewinnung betreiben.Die Beratungsleistungen müssen durch Personen mit nachgewiesener Beratungskompetenz durchgeführt werden.Modell- oder Pilotprojekte müssen zur Einführung und Verbreitung innovativer Landbewirtschaftungsverfahren zur Reduzierung diffuser Einträge aus der Land- und Forstwirtschaft sowie des Produktionsgartenbaus oder zur Entwicklung neuer Ansätze einer Erfolgsbewertung oder Verbesserung von Maßnahmen zum Gewässerschutz beitragenModell- und Pilotprojekte müssen geeignet sein, die Effektivität und/oder Effizienz der Gewässerschutzberatung landesweit zu verbessern.Wenn Sie Modell- oder Pilotprojekte durchführen, dürfen noch keine vergleichbaren themenbezogenen Untersuchungsergebnisse vorliegen und keine vergleichbaren Projekte mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.