Wenn Sie im Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt Vorhaben zur Umsetzung der europäischen Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm 2021–2027 Sachsen-Anhalt bei investiven und nichtinvestiven Vorhaben zur Verwirklichung der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ (NEB) der Europäischen Kommission.
Sie erhalten die Förderung zum einen für angewandte NEB-Projekte in den Bereichen
„Technologie und New Materials und Kompetenz im nachhaltigen Bauen“: Vorhaben zur Weiterentwicklung und ersten Anwendung neuer Baustoffe sowie zum Recycling bestehender Bausubstanz und Förderung von deren Aufnahme in eine Baustoffdatenbank,Weiterbildungsmaßnahmen im Baubereich (auf Materialebene) undVorhaben zur Weiterentwicklung und ersten Anwendung neuer Baustoffe sowie zum Recycling bestehender Bausubstanz und Förderung von deren Aufnahme in eine Baustoffdatenbank,Weiterbildungsmaßnahmen im Baubereich (auf Materialebene) und„Wissen“: Projekte, in denen Kommunen und deren Bewohnerinnen und Bewohner mithilfe fachübergreifender Netzwerke befähigt werden, für eigene Vorhaben in den Bereichen Städtebau und Quartiersentwicklung die NEB-Prinzipien (Nachhaltigkeit, Ästhetik, Inklusion) anzuwenden, Beteiligungsformate umzusetzen und so mittels Mitgestaltung („Co-Creation“) innovative Lösungen zu entwickeln,Mitgestaltung durch die Zivilgesellschaft mittels der Umsetzung von disziplin- und generationsübergreifenden Beteiligungsformaten sowieProjekte zur anwendungsorientierten Heranführung von Kindern und Jugendlichen an nachhaltige Berufsbilder für einen gelingenden Transformationsprozess.Projekte, in denen Kommunen und deren Bewohnerinnen und Bewohner mithilfe fachübergreifender Netzwerke befähigt werden, für eigene Vorhaben in den Bereichen Städtebau und Quartiersentwicklung die NEB-Prinzipien (Nachhaltigkeit, Ästhetik, Inklusion) anzuwenden, Beteiligungsformate umzusetzen und so mittels Mitgestaltung („Co-Creation“) innovative Lösungen zu entwickeln,Mitgestaltung durch die Zivilgesellschaft mittels der Umsetzung von disziplin- und generationsübergreifenden Beteiligungsformaten sowieProjekte zur anwendungsorientierten Heranführung von Kindern und Jugendlichen an nachhaltige Berufsbilder für einen gelingenden Transformationsprozess.Außerdem erhalten Sie eine Förderung für folgende Vorhaben im Rahmen von NEB-Reallaboren:
Errichtung und Ausstattung von Reallaboren im Revier zur Demonstration und Verbreitung der im Zuge des Kohleausstiegs erforderlichen neuen Verfahrensweisen im Bausektor,Umsetzung prototypischer ästhetischer Bauprojekte („beautiful“) auf innerstädtischen Industriebrachen unter Anwendung neuer, nachhaltiger Materialien und Verfahren („sustainable“) in Verbindung mit Co-Design und Co-Creation-Prozessen („together“) undvorbereitende bauliche Projekte im direkten Zusammenhang mit der Umsetzung der NEB-Reallabore (teilweise Sanierung industrieller und kontaminierter Standorte).Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für einen Projektzeitraum von normalerweise 3 Jahren.
Richten Sie Ihren Antrag für den Förderbereich „angewandte NEB-Projekte“ bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu festgelegten Stichtagen an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Das Antragsverfahren für den Förderbereich „NEB-Reallabore“ ist zweistufig. Reichen Sie zunächst bitte eine Vorhabenskizze, einen Finanzierungs- und einen Zeitplan bei der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt ein. Wird Ihr Vorhaben als förderwürdig anerkannt, können Sie Ihren Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt stellen.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag beziehungsweise Ihre Vorhabenskizze für die Förderung von NEB-Reallaboren bitte bis zum 2.4.2024 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden, sonstige Gemeindeverbände, Kreisentwicklungsgesellschaften, kommunale Entwicklungsgesellschaften, Vereine, Verbände und Stiftungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen im Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt wirken, dazu gehören: Burgenlandkreis,kreisfreie Stadt Halle (Saale),Landkreis Mansfeld-Südharz,Landkreis Anhalt-Bitterfeld,Saalekreis.Burgenlandkreis,kreisfreie Stadt Halle (Saale),Landkreis Mansfeld-Südharz,Landkreis Anhalt-Bitterfeld,Saalekreis.Handelt es sich um Investitionen in die Infrastruktur mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren, muss die Klimaverträglichkeit gewährleistet sein.Beachten Sie bitte, dass Vorhaben als Verbundvorhaben von mindestens 2 Beteiligten umgesesetzt werden müssen.Im Fall von produktiven Investitionen oder Infrastrukturen müssen Sie die finanzielle Tragfähigkeit des Vorhabens sowie der daran anschließenden Folgekosten in Form von finanziellen Mitteln oder Mechanismen plausibel darstellen.Angewandte NEB-Projekte und NEB-Reallabore, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen bestimmte festgelegte Auswahlkriterien erfüllen.Beachten Sie bitte die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren für baulichen Anlagen und Grundstücke sowie Ausstattungen und Geräte.