Informationen
Wenn Sie Vorhaben planen, die dem nachhaltigen Schutz des Wasserangebots und der Anpassung der Wasserbewirtschaftung an den Klimawandel dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben zum zielgerichteten Umgang mit der Ressource Wasser im Hinblick auf den Klimawandel.
Sie erhalten die Förderung für
Grundlagenarbeit wie zum Beispiel Erhebung und Aufbereitung von Daten, Entwicklung von Systemen zur Datenhaltung und zur Bewertung der Daten, Entwicklung von Verfahrensempfehlungen zum Umgang mit der Ressource Wasser einschließlich Modellierungen und Weiterentwicklung von Modellen,die Erstellung von sektorübergreifenden lokalen oder regionalen Konzepten, Machbarkeitsstudien und Planungen zur Nutzung von Gewässern (Grundwasser und Oberflächengewässer) oder zum Schutz der Wasserressourcen durch Nutzung von Abwasser oder Brauchwasser undInvestitionen zur Umsetzung der genannten Konzepte oder sonstiger Konzepte zur Wasserbewirtschaftung.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für Grundlagenarbeit und die Erstellung von Konzepten, Machbarkeitsstudien und Planungen 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 300.000 undfür Investitionen zur Umsetzung von Konzepten 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 500.000.Die Zuwendungen an kommunale Gebietskörperschaften für Grundlagenarbeit und Investitionen zur Umsetzung von Konzepten müssen mindestens EUR 25.000 betragen, für andere Antragstellende mindestens EUR 10.000 (Bagatellgrenze).
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu festgelegten Antragsstichtagen an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
kommunale Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,juristische Personen, deren Aufgabe die Wasserversorgung, Trinkwassergewinnung oder Abwasserentsorgung für die Allgemeinheit ist, sowieZusammenschlüsse der Antragsberechtigtenmit Sitz oder Dienstsitz in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie erhalten eine Förderung für Grundlagenarbeit in Form von Datenermittlung und -auswertung, wenn Grundlagendaten für das von Ihnen zu betrachtende Gebiet nicht in ausreichender Menge oder nicht in ausreichender Qualität vorliegen und wenn die Daten dazu geeignet sind, konzeptionelle Überlegungen vorzubereiten.Beachten Sie bei der Erstellung von Konzepten, dass die Konzepte extern moderiert und begleitet werden müssen unddas zu betrachtende Gebiet unter den Gesichtspunkten der Nutzung von Gewässern (Grundwasser und Oberflächengewässer), Hochwasser- und Küstenschutz eine wasserwirtschaftliche Einheit bilden muss unddie Konzepterstellung unter Einbeziehung aller einschlägigen Interessen und Träger öffentlicher Belange erfolgen muss (sektorübergreifender Prozess) .die Konzepte extern moderiert und begleitet werden müssen unddas zu betrachtende Gebiet unter den Gesichtspunkten der Nutzung von Gewässern (Grundwasser und Oberflächengewässer), Hochwasser- und Küstenschutz eine wasserwirtschaftliche Einheit bilden muss unddie Konzepterstellung unter Einbeziehung aller einschlägigen Interessen und Träger öffentlicher Belange erfolgen muss (sektorübergreifender Prozess) .Wenn Sie Investitionen zur Umsetzung von Konzepten planen, muss bei technischen Anlagen und Einrichtungen ein wasserwirtschaftlicher Nutzen zu erwarten sein unddie Finanzierung der Unterhaltung und Weiternutzung im Zweckbindungszeitraum gesichert sein.bei technischen Anlagen und Einrichtungen ein wasserwirtschaftlicher Nutzen zu erwarten sein unddie Finanzierung der Unterhaltung und Weiternutzung im Zweckbindungszeitraum gesichert sein.Für Vorhaben und Maßnahmen, zu denen Sie rechtlich verpflichtet sind, und für Vorhaben, bei denen der Nutzen für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung nicht im Vordergrund steht, erhalten Sie keine Förderung.