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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Wenn Sie als Verein Vormundschaften für junge Menschen organisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Vormundschaftsverein bei der Erfüllung Ihrer nach § 54 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) übertragenen Aufgaben und bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Unterstützung von jungen Menschen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit.
Sie bekommen die Förderung für anteilige Personal- und Sachausgaben vor allem für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Verein maximal EUR 70.000 jährlich.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31.12. für das folgende Jahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Antragsberechtigt sind Vormundschaftsvereine mit Erlaubnis nach § 54 SGB VIII mit Sitz in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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