Informationen
Wenn Sie in einem bestimmten Wohngebiet in Niedersachsen elektrische Wärmepumpen einsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie beim Kauf und beim Einbau von elektrischen Wärmepumpensystemen mit einer Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Übertragungstechnik in ausgewählten niedersächsischen Wohnquartieren (siehe Anlage der Richtlinie).
Sie erhalten die Förderung ergänzend zu folgenden Programmen des Bundes: „Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ und „Bundesförderung effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“.
Sie erhalten die Förderung in
Neubauquartieren mit dezentraler Erdwärme- oder Luftwärmeerschließung,Bestandsquartieren mit dezentraler oder zentraler Erdwärmeerschließung undNeubauquartieren mit zentraler Erdwärmeerschließung.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für jedes Wärmepumpensystem bei
Neubauquartieren mit dezentraler Erdwärmeerschließung und dezentralen Erdwärmepumpen EUR 5.000,Neubauquartieren mit dezentraler Luftwärmeerschließung und dezentralen Luftwärmepumpen EUR 500,00,Bestandsquartieren mit dezentraler Erdwärmeerschließung und dezentralen Erdwärmepumpen EUR 7.250,bei Bestandsquartieren mit dezentraler Luftwärmeerschließung und dezentralen Luftwärmepumpen EUR 1.500,Bestandsquartieren mit zentraler Erdwärmeerschließung und dezentralen Erdwärmepumpen EUR 6.750,Neubauquartieren mit zentraler Erdwärmeerschließung und dezentralen Erdwärmepumpen EUR 4.000.Für Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Übertragungstechnik nach Vorgaben der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN) einschließlich deren Einbau erhalten Sie außerdem einen Zuschuss von EUR 2.500. Der Zuschuss ist unabhängig von der Förderung der Wärmepumpensysteme.
Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail an die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN).
Zusätzlich müssen Sie einen Antrag auf Förderung nach der Richtlinie „Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ oder der Richtlinie „Bundesförderung effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“ stellen und ebenfalls bei der KEAN einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Gebäude in ausgewählten Wohnquartieren besitzen oder erstellen, deren Räumlichkeiten ausschließlich für selbstgenutzte Wohnzwecke bestimmt sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen die elektrischen Wärmepumpensysteme in den ausgewählten Wohnquartieren installieren lassen und eine Förderung nach den Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten.Außerdem müssen Sie Folgendes vorlegen: einen Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für eine elektrische Wärmepumpe oder einen Zuwendungsbescheid der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für ein KfW-Effizienzhaus oder die Bestätigung der Hausbank über eine Finanzierungszusage der KfW für ein KfW-Effizienzhaus, eine Bescheinigung des Fachunternehmens zur sach- und fachgerechten Installation der Wärmepumpenanlage sowiedie Einwilligung zur Datenübermittlung, Datenspeicherung und Datenauswertung.einen Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für eine elektrische Wärmepumpe oder einen Zuwendungsbescheid der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für ein KfW-Effizienzhaus oder die Bestätigung der Hausbank über eine Finanzierungszusage der KfW für ein KfW-Effizienzhaus,eine Bescheinigung des Fachunternehmens zur sach- und fachgerechten Installation der Wärmepumpenanlage sowiedie Einwilligung zur Datenübermittlung, Datenspeicherung und Datenauswertung.Der Einbau und die Abnahme von Mess-, Steuer-, Regelungs- und Übertragungstechnik müssen durch die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN) oder einen von der KEAN benannten Partner bestätigt werden.