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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie Vorhaben im Wald umsetzen wollen, die dem Erhalt, Schutz und der Verbesserung der natürlichen Lebensräume von wildlebenden Tieren und Pflanzen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Maßnahmen, die zur Erhaltung und zur Verbesserung von Waldflächen mit besonderem Naturschutzwert beitragen.
Sie erhalten eine Förderung für diese Bereiche:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Baumart und der Art Ihrer Maßnahme, muss jedoch mindestens EUR 500,00 je Antrag betragen.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.1. eines Jahres an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechtes als Besitzerinnen und Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen. Auch als anerkannter forstwirtschaftlicher Zusammenschluss und gleichgestellter Zusammenschluss im Sinne des Bundeswaldgesetzes sind Sie antragsberechtigt.
Nicht gefördert werden Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in Händen von Bund oder Ländern befindet.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Unternehmen in Schwierigkeiten und in der Insolvenz werden nicht gefördert.
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