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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Maßnahmen planen, um Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu errichten oder auszustatten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Schaffung von Werkstattplätzen für Menschen mit Behinderung.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze für Bau- oder Erwerbsvorhaben beträgt EUR 50.000, für die Förderung von Ausstattungsgegenständen EUR 10.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei dem für Sie zuständigen Landschaftverband: Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
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