Informationen
Sie erhalten die Förderung vor allem für
Kontext
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die medizinische Grundversorgung landesweit qualitativ weiterentwickelt und gesichert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Entwicklung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Konzepten, die eine medizinische und pflegerische Grundversorgung der Bevölkerung landesweit sichern.
Konzepte, die das bestehende Versorgungsniveau landesweit sichern, modifizieren oder perspektivisch weiterentwickeln,interdisziplinäre oder fachübergreifende Versorgungsmodelle,Versorgungsmodelle zum Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse,mobile, technische sowie digitale Lösungen zur Verbesserung der ambulanten, stationären und/oder sektorenübergreifenden Patientenversorgung vor allem im ländlichen Raum,Projekte, die die digitale Gesundheitskompetenz beim Umgang mit digitalen Lösungen und Anwendungen unterstützen,Investitionen in Innovationen im sektorenverbindenden und ambulanten Bereich (beispielsweise Umwandlung kleiner Krankenhäuser in Versorgungs- oder Primärversorgungszentren, Etablierung von medizinischen Familienzentren mit frühen Hilfen, kommunale Modelle anlehnend an das „Büsumer Modell“ und medizinische Zentren für erwachsene Menschen mit Behinderung – MZEB),Baumaßnahmen, die der erstmaligen Bereitstellung des Angebots dienen und für die Umsetzung eines Projekts erforderlich sind.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von maximal 3 Jahren.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 500.000.
Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 25.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an das Ministerium für Justiz und Gesundheit.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
ambulant vertragsärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte, Einrichtungen sowie anerkannte Ärztenetze,Körperschaften und Institutionen aus dem medizinischen Bereich,Träger von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, soweit sie Projekte zur Zusammenarbeit mit ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten durchführen wollen, sowieGemeinden, Kreise, Ämter, Anstalten des öffentlichen Rechts und Zweckverbände.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Modell soll geeignet sein, die Versorgungsqualität und/oder Versorgungseffizienz zu verbessern, ein relevantes Versorgungsdefizit zu beheben, die Zusammenarbeit innerhalb und zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen, Versorgungseinrichtungen und Berufsgruppen durch interdisziplinäre oder fachübergreifende Versorgungsmodelle insbesondere im ländlichen Raum zu optimieren.Sie müssen Ihr Vorhaben in Schleswig-Holstein durchführen.Ihr Konzept oder einzelne Bestandteile davon müssen auch modellhaft für andere Versorgungsregionen stehen können.Ihr Vorhaben muss mit der ärztlichen Bedarfsplanung und gegebenenfalls der Krankenhausplanung in Übereinstimmung stehen.Ihr Vorhaben darf keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung anderer niedergelassener Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in der betroffenen Gemeinde oder näheren Region zur Folge haben (Wettbewerbsneutralität).Nicht gefördert werden
Vorhaben, die reine Entwicklungstätigkeiten sowie Grundlagenforschung vorsehen,Maßnahmen, die bereits jetzt Leistungen der Regelversorgung darstellen und lediglich dauerhaft gesichert werden sollen, ohne Weiterentwicklungspotentiale zu erschließen oder Innovationen abzusichern,klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Behandlungen und operativen Verfahren,Studien zur Erprobung einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode.