Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung technisch besonders anspruchsvolle Gründungsvorhaben begleiten oder als kleines neu gegründetes Technologieunternehmen weitere finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert mit dem Programm EXIST-Forschungstransfer junge, wachstumsstarke Unternehmensgründungen im Hightech-Bereich.
Sie erhalten die Förderung in 2 Phasen:
In der Förderphase I (Pre-Seed) werden Gründungsteams, die Entwicklungsarbeiten durchführen, bei ihrer Unternehmensgründung gefördert. Die Förderung beinhaltet eine begleitende Beratung der Gründungsteams durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk.In der Förderphase II (Seed) werden weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung gefördert.Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss.
In der Förderphase I beträgt
die Höhe der Förderung bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben undder Förderzeitraum bis zu 18 Monate, bei hochinnovativen und besonders zeitaufwendigen Gründungsprojekten im Einzelfall bis zu 36 Monate.Zusätzlich können Sie bis zu EUR 20.000 pauschal für dokumentierte Beratungsleistungen durch das Gründungsnetzwerk erhalten. Für diverse Gründungsteams und die fachliche Betreuung durch eine Mentorin erhalten Sie zusätzlich jeweils EUR 2.500.
In der Förderphase II beträgt
die Höhe der Förderung für das gewerbliche Unternehmen bis zu EUR 180.000 undder Förderzeitraum soll grundsätzlich einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.Das Gründungsunternehmen muss zur Finanzierung der Förderphase II eigene Mittel in Form von Eigenkapital der Gründerinnen und Gründer sowie gegebenenfalls Beteiligungskapital im Verhältnis von 1:3 zur Höhe des Gründungszuschusses nachweisen.
Anträge richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare in schriftlicher und elektronischer Form an den vom BMWK beauftragten Projektträger Jülich (PtJ).
Einen Antrag auf Förderphase II können Sie, sofern die Gründung weiterverfolgt wird, 6 Monate vor Ablauf von Förderphase I beziehungsweise 3 Monate vor Auslaufen von Projekten im EXIST-Gründungsstipendium vorlegen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
in Förderphase I Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die die Gründungsteams beschäftigen,in Förderphase II kleine technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Unternehmenssitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, die im Verlauf oder als Ergebnis der Förderphase I gegründet worden sind.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie sind in ein gründungsunterstützendes nachhaltiges Netzwerk eingebunden, das weitere Voraussetzungen erfüllt.Sie haben eine technisch besonders anspruchsvolle innovative Produkt- oder Verfahrensidee, deren Realisierung reine Entwicklungsarbeiten von mindestens 1 bis 1,5 Jahren erfordert..Ihr Projekt muss einen dokumentierten Beitrag zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung leisten.Die Mitglieder Ihres Forschungsteams müssen über einen akademischen Abschluss verfügen, die Gruppe verfügt über Technologieexpertise und unternehmerisches Potenzial und die Projektleiterin oder der Projektleiter muss über Managementqualifikation verfügen.Ihr Gründungsteam muss von mindestens einem Coach für gründungsbezogene Fragen begleitet werden und einen Coachingplan abstimmen.Die Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung muss dem Forschungsteam entsprechende Arbeitsmöglichkeiten und einen Mentor oder eine Mentorin zur Verfügung stellen.In der Förderphase II muss mindestens ein Mitglied Ihres Gründungsteams aus Förderphase I im Unternehmen tätig und in die Geschäftsführung eingebunden sein.Die Demonstration Ihrer Innovation („proof of concept“) muss abgeschlossen sein, aber zur Erstellung eines marktfähigen Prototyps beziehungsweise zur Vermarktung eines technologischen Verfahrens müssen noch weitere Entwicklungsarbeiten erforderlich sein.Sie erstellen einen Businessplan und gründen vor Beginn der Förderphase II Ihr Unternehmen in Deutschland als Kapitalgesellschaft.Aus dem EXIST-Gründungsstipendium werden nur Projekte für die Förderung zugelassen, deren Innovationen auf Anwendungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) beruhen.
Ihr Vorhaben kann die Förderung des EXIST-Forschungstransfers nicht nutzen, wenn es bereits durch andere Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission gefördert wird. Dies gilt nicht für Kredit- oder Beteiligungsprogramme.