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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Wenn Sie Tierheime bauen oder sanieren oder Tiertransporte artgerechter gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen fördert die Errichtung von Tierheimen für herrenlose Tiere oder Fundtiere, von Versorgungsstellen für Tiere während des Transports sowie Maßnahmen zur Verbesserung tiergärtnerischer Einrichtungen.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 3 Monate vor Beginn des Vorhabens bis zum 31.1. des laufenden Jahres beim Thüringer Landesverwaltungsamt.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige und öffentliche Träger entsprechender Einrichtungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta