Informationen
Wenn Sie als Unternehmen einer emissionsintensiven Branche in klimafreundliche Produktionsanlagen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie bei der Errichtung und beim Betrieb transformativer Produktionsverfahren großer Industrieanlagen in emissionsintensiven Branchen mit Klimaschutzverträgen nach dem Konzept von CO2-Differenzverträgen.
Sie erhalten die Förderung zum Ausgleich der Mehrkosten, die Ihnen durch die Errichtung oder den Umbau einer klimafreundlicheren Anlage (CAPEX) und deren Betrieb (OPEX) im Vergleich zu Anlagen mit derzeit bester verfügbarer Technik entstehen.
Ein Klimaschutzvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren ab dem operativen Beginn Ihres Vorhabens.
Die Förderhöhe ist abhängig von Ihrem Vorhaben und wird auf der Grundlage eines Basis-Vertragspreises ermittelt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens Ihren Teilnahmeantrag im Rahmen eines Gebotsverfahrens über das elektronische Antragssystem easy-Online ein.
Es findet ein marktwirtschaftlicher Wettbewerb unter den Bietenden um die günstigste Transformation ihrer Produktion statt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen,Kommunen undkommunale Eigenbetriebe, Unternehmen und Zweckverbändesoweit sie wirtschaftlich tätig sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihre industrielle Tätigkeit muss Produkte erbringen, die gleiche oder bessere Funktionalität im Vergleich zu Produkten entsprechender Referenzsysteme aufweisen.Gefördert werden nur die Mehrkosten für die Herstellung von Produkten und Zwischenprodukten an den vom Klimaschutzvertrag umfassten Standorten.Ihr Vorhaben muss mindestens 10 Kilotonnen CO2 pro Jahr im Vergleich zur Referenzanlage einsparen.Ab dem 3. vollständigen Kalenderjahr innerhalb der Laufzeit des Klimaschutzvertrags muss Ihr Vorhaben eine relative Treibhausgasminderung gegenüber dem Referenzsystem von mindestens 60 Prozent erreichen.Zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit müssen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zur Referenzanlage um 90 Prozent reduziert sein.Wenn Sie Wasserstoff oder Wasserstoffderivate als Energieträger einsetzen, müssen Sie die Anforderungen der Europäischen Union (EU) an grünen oder CO2-armen Wasserstoff erfüllen.Für die Nutzung von Biomasse, Erdgas oder fossiler Brennstoffe als Energieträger müssen Sie zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.Keine Förderung erhalten Sie
wenn Ihr Vorhaben nicht unmittelbar industrielle Produkte herstellt oder ausschließlich Sekundärenergieträger oder Wasserstoff produziert,bei Vorhaben, die ausschließlich dem Transport oder der geologischen Speicherung von Treibhausgasen dienen,beim Unterschreiten der maximalen gesamten Fördersumme von EUR 15 Millionen oder wenn Ihre maximale gesamte Fördersumme die Gesamthöhe eines Förderaufrufs überschreitet,für Anlagen, die nicht auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden,für Vorhaben, die bereits Fördermittel aus anderen Förderprogrammen erhalten oder nach Ende des Klimaschutzvertrags ohne staatliche Förderung nicht weiterbetrieben werden können,für Vorhaben, die ganz oder teilweise aufgrund gesetzlicher Vorschriften umgesetzt werden müssen sowiewenn Ihr Vorhaben nicht den geltenden Unionsnormen entspricht oder zu einer erheblichen Beeinträchtigung der EU-Umweltziele führt.