Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen
16. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Informationen
Wenn Sie als hessische Kommune ein effektives Klimaschutzvorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Hessen fördert kommunale Klimaschutzmaßnahmen in folgenden Bereichen:
investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen),kommunale Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen),kommunale Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen) oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen),kommunale Informationsinitiativen, Beteiligung an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes,Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft beziehungsweise Nähe zu Windenergieanlagen,Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung als Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
für Klimaschutzmaßnahmen, Klimaanpassungsmaßnahmen, kommunale Pilot- und Demonstrationsvorhaben sowie kommunale Informationsinitiativen und Beteiligung an Wettbewerben bis zu 70 Prozent, bei Verpflichtung der Kommune im Rahmen des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft zu Windenergieanlagen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 100.000 beziehungsweise EUR 130.000 bei interkommunalen Projekten,für Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung als Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen bis zu EUR 520.000 für maximal 2 Jahre (EUR 20.000 jährlich dürfen für die Beauftragung eines Planungsbüros verwendet werden).Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Anträge für kommunale Pilot- und Demonstrationsvorhaben, für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft zu Windenergieanlagen sowie für Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung als Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen richten Sie formlos an das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen in Hessen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen andere öffentliche und private Finanzierungsmöglichkeiten in angemessenem und zumutbarem Maße genutzt haben.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.Bei baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen müssen Sie die Baugenehmigung vor der Bewilligung der Fördermittel vorlegen.Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 15 Jahren für investive Vorhaben beachten.Zusätzlich gelten für jeden Förderbereich besondere Voraussetzungen.