Förderung von kommunalen Sportstätten (Sportstättenförderrichtlinie)
16. Mär. 2024
Informationen
Wenn Sie als Kommune Sanierungsmaßnahmen planen, mit denen Sie Ihre Sportinfrastruktur erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kommune bei der Sanierung Ihrer Sportstätten unter den Aspekten des Klimaschutzes und des effizienten Einsatzes von Ressourcen zur Erhaltung der kommunalen Sportinfrastruktur.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, jedoch maximal EUR 250.000 beziehungsweise für Schwimmsportstätten und für Einfeld- und kleine Zweifeldhallen maximal EUR 500.000. Als finanzschwache Kommune können Sie eine Förderquote von höchstens 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bekommen.
Die Mindestfördersumme beträgt EUR 12.500 (Bagatellgrenze).
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu festgelegten Terminen an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Referat IV 34. Später eingehende Anträge werden für das jeweilige Antragsjahr nachrangig berücksichtigt.
Fristen
Reichen Sie bitte Ihren Antrag zu folgenden Stichtagen ein:
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Chatte mit der Förderung
Beta