Matching-X-Logo
Förderung

FM

Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen (Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt)

16. Mär. 2024 | Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Kommune +5

Zuschuss

Sachsen-Anhalt

maximal 1 Jahr

Informationen

Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung von Kunst und Kultur in Sachsen-Anhalt umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Land Sachsen-Anhalt fördert kulturelle und künstlerische Projekte sowie kulturelle Institutionen, die Aufgaben von erheblichem Landesinteresse wahrnehmen.

Sie erhalten die Förderung vor allem für Projekte in folgenden Bereichen:

  • Museen, Sammlungen und Ausstellungen,
  • UNESCO-Weltkulturerbe,
  • Industriekultur,
  • Erhaltung von Kulturgut,
  • Provenienzrecherche,
  • Musik und Musikfeste,
  • darstellende Kunst,
  • bildende und angewandte Kunst,
  • Traditions- und Heimatpflege,
  • Erinnerungskultur am Grünen Band,
  • Jubiläen von landesweiter Bedeutung,
  • kulturelle Projekte des Kulturtourismus,
  • europäischer und internationaler Kulturaustausch,
  • europäische Kulturinitiativen,
  • Kinder- und Jugendkultur,
  • Soziokultur und Breitenkulktur,
  • Literatur und literarische Übersetzungen oder Nachdichtungen,
  • kommunale öffentliche Bibliotheken,
  • jüdisches Erbe,
  • bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich,
  • Digitalisierung in der Kultur sowie
  • übergreifende kulturelle Projekte im Rahmen der Förderziele, zum Beispiel Medienkunst und Crossmedia.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Im Fall von künstlerischen und kulturellen Projekten beträgt die Höhe des Zuschusses

  • für natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • bei einer Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent.

    Die Höhe des Zuschusses für Druckkosten beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Die Förderung kultureller Institutionen erfolgt auf der Grundlage des Wirtschaftsplans normalerweise als Fehlbedarfsfinanzierung.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 1.10. für das kommende Haushaltsjahr an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 303. Für den Förderbereich „Industriekultur“ reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ein.

    Ihren Antrag für den Förderbereich „europäischer und internationaler Kulturaustausch” können Sie fortlaufend einreichen.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Sachsen-Anhalt.

    Landesbehörden und -betriebe sind von der Förderung ausgeschlossen.

    Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss von erheblichem Landesinteresse sein, räumlichen oder fachlich-inhaltlichen Bezug zum Land aufweisen und von landesweiter, überregionaler oder regionaler Bedeutung sein.
  • Sie müssen die Landesmittel unter entsprechender Verwendung von Eigen- und Drittmitteln sparsam und wirtschaftlich einsetzen.
  • Sie müssen eine dem Charakter und dem Zweck der Maßnahme angemessene Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
  • Beachten Sie bei der Planung und Realisierung von kulturellen Projekten bitte, dass die Veranstaltungsorte auch von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Behinderungen aufgesucht sowie selbstständig und weitgehend ohne fremde Hilfe genutzt werden können.
  • Vorhaben, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.

    Chatte mit der Förderung

    Beta