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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung von Kunst und Kultur in Sachsen-Anhalt umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt fördert kulturelle und künstlerische Projekte sowie kulturelle Institutionen, die Aufgaben von erheblichem Landesinteresse wahrnehmen.
Sie erhalten die Förderung vor allem für Projekte in folgenden Bereichen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Im Fall von künstlerischen und kulturellen Projekten beträgt die Höhe des Zuschusses
bei einer Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent.
Die Höhe des Zuschusses für Druckkosten beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Förderung kultureller Institutionen erfolgt auf der Grundlage des Wirtschaftsplans normalerweise als Fehlbedarfsfinanzierung.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 1.10. für das kommende Haushaltsjahr an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 303. Für den Förderbereich „Industriekultur“ reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ein.
Ihren Antrag für den Förderbereich „europäischer und internationaler Kulturaustausch” können Sie fortlaufend einreichen.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Sachsen-Anhalt.
Landesbehörden und -betriebe sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Vorhaben, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.
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