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Copilot für Förderungen
16. Jul. 2022 | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Wenn Sie nichtinvestive Projekte im Bereich des Radverkehrs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei nichtinvestiven Vorhaben im Bereich des Radverkehrs zur Umsetzung des „Nationalen Radverkehrsplans 3.0“ (NRVP 3.0). Der NRVP 3.0 fokussiert auf 4 Handlungsstränge:
Sie erhalten die Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Informations- und Kommunikationskampagnen, Wettbewerbe sowie weitere Vorhaben, die der Koordinierung und Förderung des Radverkehrs dienen.
Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für alle nichtinvestiven Ausgaben beziehungsweise Kosten meistens bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe können Sie Ihre Vorhabenskizzen jeweils zu dem Stichtag 1. August des laufenden Jahres an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) senden.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragstellende,
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